AGB
Golden Cut Media GmbH
Stand: Mai 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Golden Cut Media GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer” oder „Filmproduktion”) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber” oder „Kunde”). Der Geltung abweichender AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1 Geltung dieser AGB
Die Golden Cut Media GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers
Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, auch bei Kenntnisnahme, nicht akzeptiert, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Ein weiterer Widerspruch seitens des Auftragnehmers ist nicht erforderlich.
1.3 Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Abweichungen von den Bedingungen einer Bestellung seitens des Auftragnehmers führen zur Geltung dieser Geschäftsbedingungen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung in Textform.
1.4 Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Golden Cut Media GmbH, Hauptstraße 68, 89343 Jettingen-Scheppach, E-Mail: info@goldencutmedia.de, Tel.: +49 (0) 8225 95 80 447) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
1.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Leistungsbeschreibung
Die Leistungen des Auftragnehmers sind im jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem separaten Leistungsverzeichnis abschließend beschrieben. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
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Filmproduktion (Imagefilme, Werbefilme, Dokumentationen, Social-Media-Content)
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Fotografie (Produkt-, Event- und Unternehmensfotografie)
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Social Media Betreuung und Content-Erstellung
-
Markenstrategie und Konzeptentwicklung
2.2 Gestaltungsfreiheit
Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer künstlerische und gestalterische Freiheit. Änderungswünsche des Auftraggebers während oder nach der Produktion sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten (siehe § 7).
2.3 Leistungserbringung und Termine
Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
2.4 Produktionsverschiebungen
Verschiebt der Auftraggeber einen vereinbarten Dreh- oder Produktionstermin weniger als 7 Werktage vor dem geplanten Termin, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % der für den Termin vereinbarten Vergütung zu berechnen. Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Termin sind 100 % der vereinbarten Vergütung fällig.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Bereitstellungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugangsberechtigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:
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Locations, Drehorte und erforderliche Genehmigungen
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Texte, Logos, Bildmaterial und sonstige Vorlagen
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Ansprechpartner und Protagonisten für Interviews oder Shootings
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Freigaben von Dritten (z. B. Personen- und Eigentumsrechte)
3.2 Rechte an bereitgestellten Inhalten
Der Auftraggeber garantiert, dass von ihm bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Musik, Logos etc.) frei von Rechten Dritter sind und ihre Verwendung keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt.
3.3 Freistellung
Sollte der Auftragnehmer wegen der Verwendung vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von sämtlichen Kosten, Auslagen, Anwaltskosten und berechtigten Forderungen freizustellen.
3.4 Verzögerungen durch den Auftraggeber
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. verspätete Bereitstellung von Materialien, fehlende Freigaben, Terminverschiebungen), ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Erhöhung der Vergütung sowie Erstattung zusätzlich angefallener Kosten zu verlangen. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Vergütungsgrundlage
Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Vergütungsmodelle:
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Stundensatz: Wie im Angebot angegeben
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Tagessatz: nach individueller Vereinbarung
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Festpreis: für definierte Leistungspakete nach Angebot
4.2 Kostenvoranschlag
Wird die Vergütung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet, stellen in Angeboten genannte Endpreise unverbindliche Kostenvoranschläge dar. Überschreitungen um mehr als 15 % werden dem Auftraggeber vorab angezeigt.
4.3 Nebenkosten und Auslagen
Auslagen des Auftragnehmers (z. B. Reisekosten, Übernachtungen, Equipment-Miete, Lizenzgebühren, Location-Mieten) sind vom Auftraggeber gegen Nachweis zu erstatten. Reisekosten werden mit 0,50 EUR pro gefahrenem Kilometer und 65,00 EUR pro Stunde pro Person angesetzt, sofern nicht anders vereinbart.
4.4 Fremdleistungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen an qualifizierte Dritte zu vergeben (z. B. Sprecher, Musiker, Spezialeffekte, Drohnenaufnahmen). Auf die Vergütung des Dritten wird eine Service-Fee in Höhe von 30 % aufgeschlagen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.5 Mehrwertsteuer
Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.6 Zahlungsmodalitäten
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung wie folgt:
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50 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung
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25 % Zwischenzahlung zum Produktionsdatum (Drehbeginn)
-
25 % Restzahlung bei Abschluss aller Arbeiten und Lieferung der finalen Dateien
4.7 Zahlungsfrist und Zahlungsweise
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung oder SEPA-Lastschriftmandat auf das in der Rechnung angegebene Konto.
4.8 Verzug
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Auftragnehmer behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen. Zudem ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Forderungen einzustellen.
4.9 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann gegen Vergütungsansprüche des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
5.1 Verbleib der Urheberrechte
Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Werke (Filme, Fotografien, Konzepte, Grafiken, Schnitte etc.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer bzw. bei den beteiligten Urhebern. Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich die nachfolgend definierten Nutzungsrechte.
5.2 Einräumung von Nutzungsrechten
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzte Nutzungsrecht an den finalen Filmversionen und Fotografien für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
5.3 Kein Bearbeitungsrecht
Das eingeräumte Nutzungsrecht umfasst kein Bearbeitungsrecht . Die vom Auftragnehmer erstellten Werke dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers verändert, gekürzt, ergänzt oder anderweitig bearbeitet werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
5.4 Rohmaterial und Projektdateien
Rohmaterial, Rohschnitte, Zwischenversionen, Projektdateien und sonstige Arbeitsmaterialien verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabepflicht des Auftragnehmers nach Abschluss des Auftrags besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.5 Herausgabe von Dateien
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Projektdateien, Rohmaterial oder Arbeitsdateien, ist dies gesondert schriftlich zu vereinbaren und zu vergüten. Die Nutzung solcher Dateien ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftragnehmers zulässig.
5.6 Weitergabe von Nutzungsrechten
Eine Weitergabe oder Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
5.7 Eigenwerbung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke für Zwecke der Eigenwerbung, zu Referenzzwecken und in seinem Portfolio (z. B. auf der Website, in Social Media, in Showreels) zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.8 Namensnennung
Der Auftragnehmer hat das Recht, in angemessener Weise als Urheber genannt zu werden (z. B. im Abspann, in Credits, auf Veröffentlichungen). Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der für die Erstellung des jeweiligen Werks vereinbarten Vergütung zu zahlen. Das Recht des Auftragnehmers, einen höheren Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.
5.9 Verstoß gegen Nutzungsrechte
Bei Verstoß gegen die Bestimmungen zu Nutzungsrechten und Bearbeitungsverboten (insbesondere § 5.3) hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Diese wird auf den tatsächlich entstandenen Schaden angerechnet.
5.10 Übergang der Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
§ 6 Konzept- und Ideenschutz (Pitching)
6.1 Pitching-Vertrag
Wird der Auftragnehmer vom potenziellen Auftraggeber vorab eingeladen, ein Konzept, eine Präsentation oder kreative Ideen zu erstellen, und kommt der Auftragnehmer dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrags nach, treten beide Parteien durch die Einladung und deren Annahme in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag”) ein, dem ebenfalls diese AGB zugrunde liegen.
6.2 Anerkennung der Vorleistung
Der potenzielle Auftraggeber erkennt an, dass der Auftragnehmer durch die Konzepterstellung kostspielige Vorleistungen erbringt, obwohl der potenzielle Auftraggeber selbst noch keine Zahlungspflichten übernommen hat.
6.3 Urheberrechtlicher Schutz
Das Konzept unterliegt in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese eine ausreichende Schöpfungshöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung, Verwertung oder Bearbeitung dieser Teile ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist unzulässig.
6.4 Schutz werberelevanter Ideen
Das Konzept kann auch werberelevante Ideen enthalten, die keine ausreichende Schöpfungshöhe erreichen und daher nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Diese Ideen (insbesondere Werbeschlagwörter, Slogans, Strategien, kreative Ansätze) sind dennoch geschützt, soweit sie einzigartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung verleihen. Der potenzielle Auftraggeber verpflichtet sich, solche Ideen ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.
6.5 Nutzungsrecht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das im Rahmen des Pitching-Vertrags erstellte Konzept auch für andere potenzielle Auftraggeber zu verwenden, in modifizierter Form für andere Zwecke zu nutzen oder zu veröffentlichen, sofern keine anderslautende Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen wurde.
§ 7 Korrekturen, Änderungen und Abnahme
7.1 Korrekturschleifen
Im vereinbarten Leistungsumfang sind zwei Korrekturschleifen (Feedback- und Änderungsrunden) enthalten. Änderungswünsche sind vom Auftraggeber präzise, vollständig und in einer zusammengefassten Form zu kommunizieren.
7.2 Zusätzliche Änderungen
Änderungswünsche, die über die zwei inkludierten Korrekturschleifen hinausgehen, sowie Änderungen, die auf geänderten Vorgaben oder neuen Wünschen des Auftraggebers beruhen, sind gesondert zu beauftragen und nach Aufwand zu vergüten.
7.3 Abnahme
Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer das Werk (Film, Fotos, Konzept etc.) zur Abnahmeprüfung bereit. Der Auftraggeber hat das Werk innerhalb von 14 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel oder Beanstandungen in Textform (E-Mail genügt) gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rüge, gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7.4 Verantwortung für Inhalte
Mit der Abnahme des Werks übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit von Texten, Bildern und sonstigen Inhalten.
§ 8 Gewährleistung und Mängelhaftung
8.1 Gewährleistung bei Verträgen mit Unternehmern
Bei Verträgen mit Unternehmern (B2B) verjähren Ansprüche auf Mängelhaftung innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme bzw. Lieferung des Werks.
8.2 Gewährleistung bei Verträgen mit Verbrauchern
Bei Verträgen mit Verbrauchern (B2C) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
8.3 Nacherfüllung
Im Falle eines berechtigten Mangels hat der Auftragnehmer zunächst das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung). Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen.
8.4 Ausschluss der Gewährleistung
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Mängeln, die auf unsachgemäße Behandlung, Änderungen oder Bearbeitungen durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen sind.
8.5 Keine Haftung für Rechtsverletzungen
Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs-, marken- und urheberrechtliche Zulässigkeit sowie Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe, Designs und kreativen Ideen. Der Auftraggeber wird empfohlen, entsprechende rechtliche Recherchen selbst durchzuführen oder durch Fachleute durchführen zu lassen.
§ 9 Haftung
9.1 Unbeschränkte Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2 Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Der Auftragnehmer haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.3 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.4 Produkthaftungsgesetz
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.5 Transport und Versand
Die unverlangte Zusendung und Rücksendung von Arbeiten, Vorlagen und Datenträgern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
§ 10 Social Media Kanäle
10.1 Hinweis auf Plattformrisiken
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber ausdrücklich darüber, dass Anbieter von Social-Media-Plattformen (z. B. Facebook, Instagram, YouTube, TikTok, LinkedIn etc., nachfolgend: „Plattformen”) das Recht haben, Werbeanzeigen, Posts und Inhalte aus beliebigen Gründen abzulehnen, zu entfernen, zu sperren oder in ihrer Reichweite einzuschränken.
10.2 Nutzungsbedingungen der Plattformen
Der Auftragnehmer arbeitet auf Grundlage der Nutzungsbedingungen und Community-Richtlinien der jeweiligen Plattformen, auf die er keinen Einfluss hat. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses mitbestimmen.
10.3 Best-Effort-Verpflichtung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die jeweils geltenden Richtlinien der Plattformen einzuhalten. Aufgrund der sich häufig ändernden Nutzungsbedingungen und der Möglichkeit für Dritte, Rechtsverletzungen zu behaupten und damit eine Entfernung von Inhalten zu erwirken, kann der Auftragnehmer jedoch nicht garantieren, dass beauftragte Kampagnen, Anzeigen oder Inhalte jederzeit und dauerhaft abrufbar sind oder eine bestimmte Reichweite erzielen.
10.4 Keine Haftung für Plattformentscheidungen
Der Auftragnehmer haftet nicht für Einschränkungen, Sperrungen oder Löschungen von Inhalten durch die Plattformen, sofern diese nicht auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruhen.
§ 11 Stornierung und Kündigung
11.1 Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit vor Beginn der Leistungserbringung stornieren. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits geleistete Arbeiten und entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus gelten folgende Stornogebühren:
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Stornierung mehr als 14 Tage vor Produktionsbeginn: 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung
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Stornierung 7 bis 14 Tage vor Produktionsbeginn: 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung
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Stornierung weniger als 7 Tage vor Produktionsbeginn: 75 % der vereinbarten Gesamtvergütung
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Stornierung weniger als 48 Stunden vor Produktionsbeginn oder nach Beginn: 100 % der vereinbarten Gesamtvergütung
Bereits geleistete Anzahlungen verbleiben beim Auftragnehmer und werden auf die Stornogebühr angerechnet.
11.2 Kündigung aus wichtigem Grund
Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
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Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 14 Tagen trotz Mahnung
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Wiederholter Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber
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Insolvenz oder drohender Zahlungsunfähigkeit einer Partei
11.3 Folgen der Kündigung
Bei Kündigung durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist die volle vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu zahlen. Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten.
§ 12 Datenschutz
12.1 Datenverarbeitung
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
12.2 Auftragsverarbeitung
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (z. B. bei Social-Media-Betreuung, Videoproduktionen mit Mitarbeitern des Auftraggebers), wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
12.3 Verantwortlichkeit
Die Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Veröffentlichung von Inhalten (z. B. Personen auf Fotos/Videos, Einwilligungen) obliegt dem Auftraggeber als datenschutzrechtlich Verantwortlichem. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Einwilligungen und Rechtsgrundlagen vorliegen.
12.4 Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter: https://goldencut.media/datenschutz/
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Schriftform
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
13.2 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.3 Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Jettingen-Scheppach).
13.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Golden Cut Media GmbH Hauptstraße 68 89343 Jettingen-Scheppach
Telefon: +49 (0) 8225 95 80 447 E-Mail: info@goldencutmedia.de Web: goldencut.media
Stand: Mai 2026