AGB
Golden Cut Media GmbH
Stand: Oktober 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Golden Cut Media GmbH, Hauptstraße 68, 89343 Jettingen-Scheppach (nachfolgend „goldencut“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Wo eine Regelung nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB oder nur gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gilt, ist das ausdrücklich gesagt.
§ 1 Geltungsbereich, Rangfolge und Vertragsschluss
1.1 Geltung
goldencut erbringt ihre Leistungen auf Grundlage dieser AGB. Gegenüber Unternehmern gelten sie auch für künftige Verträge über gleichartige Leistungen, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn goldencut ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch dann, wenn goldencut in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.
1.3 Rangfolge
Widersprechen sich Vertragsbestandteile, gilt diese Reihenfolge:
- individuell ausgehandelte Vereinbarungen,
- ein Rahmen- oder Projektvertrag zwischen den Parteien,
- das Angebot mit seinen Vertragsbedingungen,
- diese AGB.
Für den Umgang mit personenbezogenen Daten, die goldencut im Auftrag des Kunden verarbeitet, geht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung allen anderen Bestandteilen vor.
1.4 Vertragsschluss
Angebote von goldencut sind bis zu dem im Angebot genannten Datum verbindlich, ohne Angabe 14 Tage ab Ausstellung. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist annimmt – durch Unterschrift, durch Bestätigung im Online-Angebot von goldencut oder durch Erklärung in Textform. goldencut bestätigt den Eingang in Textform.
Eine verspätete oder vom Angebot abweichende Annahme gilt als neues Angebot des Kunden. Es wird wirksam, wenn goldencut es in Textform bestätigt oder mit der Leistung beginnt. Dasselbe gilt für Aufträge, denen kein Angebot von goldencut vorausgeht.
1.5 Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließt ein Verbraucher den Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (zum Beispiel per E-Mail oder über das Online-Angebot) oder außerhalb der Geschäftsräume von goldencut, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular stehen am Ende dieser AGB.
§ 2 Leistungen und Termine
2.1 Leistungsbeschreibung
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, einem Rahmen- oder Projektvertrag oder einem gesonderten Leistungsverzeichnis. goldencut erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Filmproduktion, Fotografie, Social-Media-Betreuung und Content-Erstellung sowie Markenstrategie und Konzeptentwicklung.
2.2 Gestaltung
Innerhalb der Vorgaben aus Angebot und Briefing gestaltet goldencut die Werke nach eigenem künstlerischem Ermessen. Wünscht der Kunde später andere Vorgaben, gilt § 7.
2.3 Termine und Dritte
Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. goldencut darf Teilleistungen durch sorgfältig ausgewählte Dritte erbringen lassen (zum Beispiel Kameraleute, Sprecher, Drohnenpiloten). goldencut bleibt für diese Leistungen gegenüber dem Kunden verantwortlich.
2.4 Verschiebung durch den Kunden
Verschiebt der Kunde einen vereinbarten Dreh- oder Produktionstermin, gilt gegenüber Unternehmern:
- mehr als 7 Werktage vorher: kostenfrei,
- 7 Werktage bis 48 Stunden vorher: 50 % der auf diesen Termin entfallenden Vergütung,
- weniger als 48 Stunden vorher: 100 % der auf diesen Termin entfallenden Vergütung.
Findet der verschobene Termin innerhalb von drei Monaten statt, wird die Hälfte der gezahlten Verschiebungspauschale auf die Vergütung dieses Termins angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass goldencut kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits angefallene Fremdkosten, die sich nicht mehr stornieren lassen (zum Beispiel Location- oder Gerätemiete), erstattet der Kunde zusätzlich.
2.5 Höhere Gewalt und Ausfall
Können Termine wegen höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Unwettern, die einen sicheren Dreh nicht zulassen, oder plötzlicher Erkrankung der eingeplanten Personen von goldencut nicht stattfinden, vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin. Pauschalen nach § 2.4 und § 11.1 fallen dafür nicht an. goldencut bemüht sich bei Ausfall eigener Personen zunächst um gleichwertigen Ersatz.
§ 3 Mitwirkung des Kunden
3.1 Bereitstellung
Der Kunde stellt rechtzeitig und vollständig bereit, was goldencut für die Leistung braucht, insbesondere:
- Zugang zu Drehorten, nötige Dreh- und Fluggenehmigungen sowie das Hausrecht vor Ort,
- Texte, Logos, Bild- und Tonmaterial und sonstige Vorlagen,
- Ansprechpartner, die während des Drehs Entscheidungen treffen können, sowie Protagonisten für Interviews und Aufnahmen,
- Rückmeldungen und Freigaben innerhalb von 5 Werktagen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.2 Personen im Bild
Vor Drehbeginn holt der Kunde die Einwilligungen seiner Mitarbeiter und aller weiteren Personen ein, die er für die Aufnahmen stellt, und zwar für die vereinbarte Nutzung (§ 22 KUG, Art. 6 und 7 DSGVO). goldencut stellt auf Wunsch eine Musterfassung zur Verfügung. Zieht eine Person ihre Einwilligung später zurück, kümmert sich der Kunde um die Folgen. Eine Neubearbeitung, die dadurch nötig wird, vergütet er nach Aufwand.
3.3 Rechte an bereitgestellten Inhalten
Der Kunde sichert zu, dass er über die Rechte an den von ihm gelieferten Inhalten verfügt (Texte, Bilder, Videos, Musik, Marken, Logos) und dass ihre vereinbarte Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
3.4 Freistellung
Nimmt ein Dritter goldencut wegen der Verwendung von Inhalten in Anspruch, die der Kunde geliefert oder vorgegeben hat, stellt der Kunde goldencut von diesen Ansprüchen und den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Das gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. goldencut informiert den Kunden unverzüglich und stimmt die Verteidigung mit ihm ab.
3.5 Verzögerungen
Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde eine Mitwirkung nicht oder verspätet erbringt, verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend. goldencut kann den dadurch entstehenden Mehraufwand nach Aufwand berechnen.
§ 4 Vergütung und Zahlung
4.1 Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder Vertrag, entweder als Festpreis, nach Stunden- oder Tagessatz oder als monatliche Pauschale. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern weist goldencut Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer aus.
4.2 Abrechnung nach Aufwand
Wird nach Aufwand abgerechnet, sind Beträge im Angebot eine Schätzung. Zeichnet sich eine Überschreitung um mehr als 15 % ab, sagt goldencut vorher Bescheid.
4.3 Reisekosten und Auslagen
Fahrten berechnet goldencut ab dem Firmensitz mit 0,50 € je Kilometer und die Fahrtzeit mit 65 € je Stunde und Person. Liegt der Einsatzort nicht weiter als 30 km vom Firmensitz entfernt, entfallen Fahrtkosten und Fahrtzeit. Übernachtungen, Parkgebühren, Location- und Gerätemieten sowie Lizenzgebühren, die nicht im Angebot enthalten sind, erstattet der Kunde gegen Nachweis.
4.4 Zusätzliche Fremdleistungen
Fremdleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind (zum Beispiel Sprecher, Musiklizenzen, Spezialtechnik), beauftragt goldencut nur nach Freigabe durch den Kunden. Dabei nennt goldencut den Gesamtpreis einschließlich des Aufschlags. Auf ihre Nettokosten berechnet goldencut einen Aufschlag von 30 % für Auswahl, Organisation und Abwicklung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.5 Zahlungsplan
Sofern das Angebot nichts anderes regelt, gilt:
- Einmalige Leistungen: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme bzw. Lieferung der finalen Dateien.
- Laufende Leistungen (monatliche Pauschalen): monatlich im Voraus zum Ersten des Monats.
- Zahlt der Kunde bei einmaligen Leistungen 100 % bei Auftragserteilung oder bei laufenden Leistungen die gesamte Vergütung des ersten Vertragsjahres im Voraus, gewährt goldencut 3 % Nachlass auf den im Voraus gezahlten Betrag.
4.6 Fälligkeit und Zahlungsweg
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Gezahlt wird per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Bei Lastschrift kündigt goldencut den Einzug mindestens 5 Kalendertage vorher an.
4.7 Verzug
Gerät der Kunde in Verzug, berechnet goldencut die gesetzlichen Verzugszinsen: gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte, gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern fällt zusätzlich die gesetzliche Pauschale von 40 € an (§ 288 Abs. 5 BGB). Nach Ankündigung in Textform kann goldencut weitere Leistungen zurückhalten, bis fällige Beträge bezahlt sind.
4.8 Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertrag, insbesondere wegen Mängeln. Ein Zurückbehaltungsrecht hat der Kunde nur aus demselben Vertragsverhältnis.
4.9 Preisanpassung bei laufenden Leistungen
Gegenüber Unternehmern kann goldencut die Vergütung laufender Leistungen mit einer Ankündigung in Textform von mindestens 4 Wochen anpassen, höchstens einmal in 12 Monaten und nur, wenn sich die Kosten der Leistungserbringung geändert haben, insbesondere Personal-, Lizenz- und Technikkosten. Bei einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag zu dem Tag kündigen, an dem die neue Vergütung gelten soll. Die Kündigung muss goldencut innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform erreichen. goldencut weist in der Ankündigung auf dieses Recht und die Frist hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt die neue Vergütung ab dem angekündigten Tag.
§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
5.1 Urheberrecht
Die Werke von goldencut (Filme, Fotos, Konzepte, Grafiken, Schnitte) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht bleibt bei goldencut oder den beteiligten Urhebern. Der Kunde erhält die Nutzungsrechte, die das Angebot, der Vertrag und diese AGB beschreiben.
5.2 Umfang der Nutzungsrechte
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den abgenommenen finalen Fassungen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine eigene Unternehmenskommunikation. Das umfasst:
- die eigene Website und die eigenen Social-Media-Kanäle,
- bezahlte Anzeigen auf Social-Media-Plattformen einschließlich YouTube und in Suchmaschinen,
- Präsentationen, Messen, Veranstaltungen, Recruiting und interne Kommunikation.
Ohne gesonderte Vereinbarung nicht umfasst sind insbesondere Fernsehen, Kino, Außen- und Digital-Out-of-Home-Werbung, die Nutzung für Produkte oder Werbung Dritter, Verkauf und Unterlizenzierung sowie die Nutzung zum Training von KI-Modellen.
5.3 Bearbeitung
Die Nutzungsrechte umfassen kein Recht, die Werke inhaltlich zu bearbeiten, zu kürzen oder neu zu schneiden. Erlaubt sind technische Anpassungen, die den Inhalt nicht verändern, etwa Dateiformat, Auflösung oder Komprimierung sowie Vorschaubilder, die eine Plattform automatisch erzeugt. Weitere Fassungen und Formate liefert goldencut auf Wunsch gegen Vergütung.
5.4 Dienstleister des Kunden
Der Kunde darf die Werke an Dienstleister weitergeben, die sie ausschließlich in seinem Auftrag und für seine Zwecke nach § 5.2 verwenden, zum Beispiel an eine Mediaagentur, die seine Anzeigen schaltet. Jede andere Weitergabe oder Übertragung der Nutzungsrechte bedarf der Zustimmung von goldencut in Textform.
5.5 Rechteübergang
Die Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung auf den Kunden über. Nutzt der Kunde die Werke vorher, ist das widerruflich gestattet. goldencut kann diese Erlaubnis widerrufen, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist.
5.6 Rohmaterial und Projektdateien
Rohmaterial, Zwischenstände und Projektdateien sind nicht Teil der Leistung und bleiben bei goldencut. Wünscht der Kunde sie, wird das gesondert vereinbart und vergütet. goldencut bewahrt Rohmaterial und Projektdateien 12 Monate ab Abnahme auf. Danach darf goldencut sie löschen, ohne den Kunden vorher zu fragen.
5.7 Musik, Stockmaterial und Schriften
Musik, Bildmaterial, Schriften und Software von Dritten nutzt goldencut im Rahmen der jeweiligen Lizenz. Die Nutzungsrechte des Kunden an diesen Bestandteilen reichen nur so weit wie diese Lizenz, und goldencut nennt Einschränkungen vor der Freigabe. Erweiterte Lizenzen vergütet der Kunde gesondert. Wünscht der Kunde Musik, deren Rechte eine Verwertungsgesellschaft wahrnimmt (zum Beispiel GEMA), trägt er die dort anfallenden Gebühren.
5.8 Software mit KI-Funktionen
goldencut setzt bei der Produktion auch Software mit KI-Funktionen ein, etwa für Transkription, Untertitel oder Bildbearbeitung. An Bestandteilen, die ohne menschliche Schöpfung entstehen, besteht kein Urheberrecht. goldencut räumt dem Kunden daran dieselben Nutzungsbefugnisse ein, soweit sie goldencut zustehen. Muss ein Inhalt nach Art. 50 der KI-Verordnung gekennzeichnet werden, weist goldencut vor der Freigabe darauf hin.
5.9 Referenzen
goldencut darf die Werke nach ihrer Veröffentlichung durch den Kunden als Referenz zeigen: auf der eigenen Website, in eigenen Social-Media-Kanälen, in Showreels und in Präsentationen. Der Kunde kann dem in Textform widersprechen, wenn er ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat.
5.10 Namensnennung
goldencut kann verlangen, in branchenüblicher Weise als Urheber genannt zu werden, etwa im Abspann eines Films. Bei Social-Media-Beiträgen und Anzeigen entfällt die Nennung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.11 Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus
Nutzt der Kunde die Werke über den vereinbarten Umfang hinaus, schuldet er die dafür übliche Vergütung. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Konzepte und Pitches
6.1 Pitch
Lädt ein potenzieller Kunde goldencut ein, vor einem Auftrag ein Konzept, eine Präsentation oder Ideen zu entwickeln, gelten für diese Leistungen ebenfalls diese AGB.
6.2 Schutz des Konzepts
Teile des Konzepts mit ausreichender Schöpfungshöhe sind urheberrechtlich geschützt. Ohne Auftrag oder Zustimmung von goldencut in Textform darf der potenzielle Kunde sie weder nutzen noch bearbeiten.
6.3 Ideen
Der potenzielle Kunde nutzt die prägenden Ideen eines Konzepts, die nicht urheberrechtlich geschützt sind (zum Beispiel Slogans, Kampagnenansätze, Formatideen), nicht ohne Zustimmung von goldencut und gibt sie nicht an Dritte weiter. Das gilt nicht für Ideen, die ihm nachweislich schon vorher bekannt waren oder allgemein bekannt sind.
6.4 Verwendung durch goldencut
Kommt kein Auftrag zustande, darf goldencut das Konzept anderweitig verwenden, sofern keine Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht. Vertrauliche Informationen des potenziellen Kunden verwendet goldencut dabei nicht.
§ 7 Korrekturen und Abnahme
7.1 Korrekturschleifen
Im Leistungsumfang sind zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern das Angebot nichts anderes regelt. Eine Korrekturschleife ist eine gesammelte, vollständige Rückmeldung des Kunden zu einem Stand.
7.2 Weitere Änderungen
Weitere Korrekturschleifen und Änderungen, die auf neuen oder geänderten Vorgaben beruhen, berechnet goldencut nach Aufwand zum Stundensatz aus dem Angebot. goldencut sagt vorher Bescheid, wenn ein Wunsch über den Leistungsumfang hinausgeht.
7.3 Abnahme
goldencut stellt fertige Werke zur Abnahme bereit, auch über das Freigabeportal von goldencut. Der Kunde prüft sie innerhalb von 14 Werktagen und teilt Mängel in Textform mit. Das Werk gilt als abgenommen, wenn
- der Kunde es freigibt, auch per Klick im Freigabeportal,
- der Kunde es veröffentlicht oder anders als zur Prüfung nutzt, oder
- die Frist abläuft, ohne dass der Kunde die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
Gegenüber Verbrauchern tritt die Wirkung nach dem dritten Punkt nur ein, wenn goldencut bei der Bereitstellung in Textform auf sie hingewiesen hat. Bei laufenden Leistungen wird jeder Beitrag einzeln abgenommen.
7.4 Verantwortung für Inhalte und Aussagen
Die rechtliche Zulässigkeit von Werbeaussagen, Produktangaben und vom Kunden vorgegebenen Inhalten (zum Beispiel nach Wettbewerbs-, Marken- oder Heilmittelwerberecht) prüft der Kunde. goldencut schuldet diese Prüfung nicht.
§ 8 Mängel
8.1 Nacherfüllung
Bei einem Mangel bessert goldencut zunächst nach oder liefert neu. Der Kunde setzt dafür eine angemessene Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, gelten die gesetzlichen Rechte.
8.2 Verjährung
Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 9.1 und § 9.2 und nicht, wenn goldencut einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
8.3 Ausschluss
Für Mängel, die auf Änderungen oder unsachgemäßer Behandlung durch den Kunden oder Dritte beruhen, haftet goldencut nicht.
8.4 Schutzrechte und Eintragungsfähigkeit
Ob Entwürfe, Slogans oder Gestaltungen als Marke oder Design eingetragen werden können oder ältere Rechte Dritter berühren, prüft goldencut nicht. Dem Kunden wird empfohlen, das vor einer Anmeldung oder breiten Nutzung prüfen zu lassen.
§ 9 Haftung
9.1 Unbeschränkte Haftung
goldencut haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit goldencut eine Garantie übernommen hat.
9.2 Wesentliche Pflichten
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet goldencut nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Im Übrigen
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von goldencut.
9.4 Versand
Unverlangt zugesandte Materialien und Datenträger schickt goldencut auf Kosten und Gefahr des Kunden zurück.
§ 10 Social-Media-Betreuung
10.1 Plattformen
Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok, YouTube oder LinkedIn können Beiträge und Anzeigen ablehnen, entfernen, sperren oder in ihrer Reichweite beschränken, und sie ändern ihre Regeln häufig. goldencut hat darauf keinen Einfluss und richtet sich bei der Arbeit nach den jeweils geltenden Richtlinien.
10.2 Kein Erfolg geschuldet
goldencut schuldet die vereinbarten Leistungen, keinen bestimmten Erfolg. Reichweite, Follower, Interaktionen, Leads und Umsätze sind nicht zugesichert.
10.3 Entscheidungen der Plattformen
Für Sperren, Löschungen oder Einschränkungen durch eine Plattform haftet goldencut nur, wenn goldencut sie verschuldet hat.
10.4 Zugänge
Der Kunde bleibt Inhaber seiner Konten. Er gibt goldencut Zugriff möglichst über Rollen oder Partnerzugänge der Plattform statt über das eigene Passwort. goldencut gibt Zugangsdaten nicht weiter und entfernt die eigenen Zugänge bei Vertragsende.
10.5 Erreichbarkeit
Community-Management und Reaktionen auf Kommentare und Nachrichten erfolgen montags bis freitags zu den üblichen Geschäftszeiten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 11 Stornierung, Laufzeit und Kündigung
11.1 Stornierung einmaliger Leistungen
Storniert ein Unternehmer einen Auftrag über einmalige Leistungen vor deren Beginn, kann goldencut statt der vollen Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen pauschal verlangen:
- mehr als 14 Tage vor Produktionsbeginn: 25 %,
- 14 bis 7 Tage vorher: 50 %,
- weniger als 7 Tage vorher: 75 %,
- weniger als 48 Stunden vorher oder nach Beginn: 100 %
der vereinbarten Vergütung ohne Fremdkosten. Bereits angefallene Fremdkosten, die sich nicht mehr stornieren lassen, erstattet der Kunde zusätzlich. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass goldencut kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gezahlte Anzahlungen werden angerechnet. Gegenüber Verbrauchern gilt § 648 BGB.
11.2 Laufzeit laufender Leistungen
Verträge über laufende Leistungen (zum Beispiel Social-Media-Betreuung) haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem vereinbarten Leistungsbeginn, sofern das Angebot oder der Vertrag nichts anderes regelt. Sie verlängern sich jeweils um 12 Monate, wenn keine Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit kündigt.
Gegenüber Verbrauchern gilt abweichend: Nach der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
11.3 Stundenkontingente
Ist eine monatliche Pauschale mit einem Stundenkontingent verbunden, kann der Kunde Stunden, die in einem Monat nicht genutzt werden, in den folgenden drei Kalendermonaten nutzen. Danach verfallen sie, ebenso alle Reststunden bei Vertragsende. Ausgezahlt oder gutgeschrieben werden sie nicht. Stunden über das Kontingent hinaus berechnet goldencut nach vorheriger Abstimmung zum Stundensatz aus dem Angebot.
11.4 Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Parteien, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für goldencut insbesondere vor, wenn
- der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage im Verzug ist und trotz Mahnung nicht zahlt,
- der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung wiederholt nicht erfüllt.
11.5 Form
Kündigungen bedürfen der Textform.
11.6 Folgen der Kündigung aus wichtigem Grund
Kündigt goldencut aus einem wichtigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, schuldet der Kunde die vereinbarte Vergütung bis zum Ende der regulären Laufzeit abzüglich der Aufwendungen, die goldencut dadurch erspart. Erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
§ 12 Datenschutz
12.1 Eigene Verarbeitung
goldencut verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner zur Durchführung des Vertrags nach der DSGVO und dem BDSG. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter https://goldencut.media/datenschutz/.
12.2 Auftragsverarbeitung
Verarbeitet goldencut personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Beispiele sind Community-Management, der Zugriff auf Kundenkonten mit Nachrichten Dritter und Mitarbeiterdaten, die der Kunde für eine Produktion übergibt. goldencut stellt dafür eine Vorlage bereit.
12.3 Veröffentlichung
Über die Veröffentlichung von Aufnahmen entscheidet der Kunde als Verantwortlicher. Er stellt sicher, dass dafür eine Rechtsgrundlage besteht (§ 3.2).
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für den Vertrag. Das gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, die einer Partei schon vorher rechtmäßig bekannt waren oder die sie aufgrund einer gesetzlichen Pflicht offenlegen muss. Die Pflicht besteht bis drei Jahre nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gilt sie fort, solange sie Geschäftsgeheimnisse bleiben.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Form
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Absprachen haben stets Vorrang (§ 305b BGB).
14.2 Fassung der AGB
Für einen Vertrag gelten die AGB in der Fassung, die bei Vertragsschluss gilt. Eine neue Fassung gilt für einen laufenden Vertrag nur, wenn der Kunde ihr zustimmt.
14.3 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
14.4 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von goldencut in Jettingen-Scheppach. goldencut kann den Kunden auch an seinem Sitz verklagen.
14.5 Unwirksame Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Golden Cut Media GmbH, Hauptstraße 68, 89343 Jettingen-Scheppach, Telefon +49 8225 95 80 447, E-Mail info@goldencutmedia.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Golden Cut Media GmbH, Hauptstraße 68, 89343 Jettingen-Scheppach, E-Mail info@goldencutmedia.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Golden Cut Media GmbH Hauptstraße 68 89343 Jettingen-Scheppach
Telefon: +49 (0) 8225 95 80 447 E-Mail: info@goldencutmedia.de Web: goldencut.media
Stand: Oktober 2026